Rechtsanwaltskanzlei
Scheidung & Familie
Vertragsrecht
Mietrecht & WEG
Fachartikel
Kosten
Kontakt&Online-Anfrage
Impressum
Anfahrt
Politik


Das Erstgespräch mit Rechtsanwältin HERMAN ist für Sie kostenlos!
In diesem Gespräch erfahren Sie, welche Maßnahmen in Ihrem Fall ergriffen werden könnten und wie hoch die voraussichtlichen Kosten eine Auftragserteilung an Rechtsanwältin Herman mit sich bringen würden.


1. Beratungsgespräch
 
Für ein Beratungsgespräch in der Kanzlei werden Ihnen im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung grds. 150€ zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Während dieses ersten Beratungsgesprächs wird mit Ihnen der Fall besprochen und Sie werden hinsichtlich der Rechtslage, den Erfolgsaussichten und der weiteren Vorgehensweise beraten. Falls die Sache mit der ersten Beratung abgeschlossen ist, fallen keine weiteren Kosten an.

 
 
2. Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren
 
Die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung unserer Tätigkeit ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Anwaltsgebühren ist abhängig vom Gegenstandswert. Dieser richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten, bei Forderungsstreitigkeiten also nach der Höhe der Geldsumme, bei Schadensersatzansprüchen nach der Höhe des geltend gemachten Schadens.
 
Gerne kann Ihr individuelles Kostenrisiko vorab berechnet werden.
 
 
 
3. Abrechnung nach Zeitaufwand
 
Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit bietet die Kanzlei Ihnen zu Beginn des Mandates alternativ an, die Tätigkeit auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes nach Stundensätzen abzurechnen. Hierbei erhalten Sie im Sinne optimaler Kostentransparenz eine genau nachprüfbare Aufstellung über die erbrachten Tätigkeiten. Die Stundensätze betragen je nach Rechtsgebiet und Bedeutung der Angelegenheit zwischen 120,00 € und 200,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand kommt nur in Betracht, wenn  dies vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit schriftlich vereinbart wird.
 
 
 
4. Pauschalhonorare
 
Bei einer langfristigen Zusammenarbeit, z. B. einem Dauerberatungsmandat, bietet sich ein pauschales monatliches Honorar an, das auf der Basis des voraussichtlichen Aufwandes (z. B. zwei oder drei Stunden pro Monat) kalkuliert wird. Dies bietet ihnen die Möglichkeit, Rechtsfragen, die im alltäglichen Geschäftsbetrieb entstehen, zeitnah bearbeiten zu lassen, ohne in jedem Einzelfall die Kosten zu erfragen.